Die aktuelle Corona-Verordnung
Baden-Württemberg vom Sonntag dem 03.04.2022 erlässt die vereinfachte Regelung und damit den Besuch aller Kurse ohne weitere Voraussetzungen für die Teilnahme.
Das Tragen von FFP-Masken oder anderem Mundschutz bei Eintritt und Verlassen der Yogaschule wird empfohlen,, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben..
Es gelten weiterhin die Abstandsregel von 1,50 m, sowie die Hygieneregeln
Die Matten werden von uns vor und nach den Yogalektionen desinfiziert.
Bitte komme nur zum Yoga wenn du dich absolut gesund und fit fühlst
Für dein Verständnis und deine Unterstützung danken wir von Herzen
Heike und Oliver