Die aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg vom Sonntag dem 03.04.2022 erlässt die vereinfachte Regelung und damit den Besuch aller Kurse ohne weitere Voraussetzungen für die Teilnahme.

 

 

Das Tragen von FFP-Masken oder anderem Mundschutz bei Eintritt und Verlassen der Yogaschule wird empfohlen,, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben..

 

Es gelten weiterhin die Abstandsregel von 1,50 m, sowie die Hygieneregeln

 

Die Matten werden von uns vor und nach den Yogalektionen desinfiziert.

 

Bitte komme nur zum Yoga wenn du dich absolut gesund und fit fühlst

 

Für dein Verständnis und deine Unterstützung danken wir von Herzen

    

 

                                                                       Heike und Oliver